Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Stand 07.01.2022, Version 2.0

 

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Thomas Meyer Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

 

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Thomas Meyer Photography hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

 

 1. Vertragspartner, Anschrift

 

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Thomas Meyer  (nachstehend TM genannt), vertreten durch

 

 

Thomas Meyer

 

Rautenkranzgasse 34

 

1210 Wien

 

Österreich

 

 

 

Telefon: +43650 245 90 96  

 

Email: thomas@tm-photography.at

 

Web: www.tm-photography.at

 

 

2. Vertragsschluss

 

Ein Angebot an den Auftraggeber aufgrund einer Terminanfrage stellt für TM keine verbindliche Reservierung des Termins dar. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von TM durch den Auftraggeber zustande. Diese muss in schriftlicher Form, vorzugsweise per Email, erfolgen. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von TM akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

3. Preise, Versandkosten

 

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar gem. schriftlich übermitteltem Angebot. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

TM bestätigt den Auftrag per E-Mail. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

 

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen.

Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion zusätzliche Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet. Dieses Honorar wird ebenfalls im Angebot aufgeführt.

 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann TM eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann TM auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

 

4. Stornobedingungen

 

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, ist ein Ausfallhonorar wie folgt an TMP zu zahlen:

 

 

Stornierung bis zwei Wochen vor dem Termin: 50%

 

Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin: 100%

 

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

 5. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von TM.

 

 

6. Ausführung der Vertragspflichten

 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von TM ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden.               TM wählt eigenständig die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden und ist nicht an eine bestimmte Anzahl gebunden sofern diese nicht explizit in der Angebotslegung vermerkt wurde. Der Auftraggeber erhält die Fotos im Bildformat JPG, die Originaldateien (RAW-Aufnahmen) verbleiben bei TMP.

 

TM verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials.

 

 

7. Gewährleistung/Haftung

 

Gegen TM gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens TM verursacht worden ist.

 

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von TM) TM zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von TM kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

TM haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet TM keinen Ersatz.

 

TM ist berechtigt, die Aufträge mittels  Fremdleistung zu erbringen.

 

TM haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei TM geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch TM beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

 

 

8. Nutzungs- und Urheberrechte

 

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung  bei TM.                                                                    Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei TM.

 

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: „Thomas Meyer Photography“.

 

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von TM. Der Auftraggeber (sofern es sich um eine Privatperson handelt) erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an TM zum Auftraggeber über.

 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von TM bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch TMP.

 

Der Auftraggeber darf die von TM gelieferten Fotos nicht technisch verändern bzw. den Stil von TM verschleiern. Dies gilt insbesondere bei Veröffentlichung der Bilder im Internet.

 

TM darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Facebook, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die AuftraggeberIn erteilt hierzu mit der Auftragsbestätigung ihr ausdrückliches Einverständnis. TM berücksichtigt hier jedoch gerne die Wünsche des/der AuftraggeberIn, falls bestimmte Fotos (z.B. Kinder) ausgenommen und nicht veröffentlicht werden sollen.

 

 

9. Datenschutz

 

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an TM bekanntgegeben werden, ist TMP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung,  zur Rechnungslegung und zur Pflege des Kundenkontaktes nach Projektabschluss zu speichern. Der/die KundIn stimmt dem ausdrücklich zu.

 

 

10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

 

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.